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Allgemeine Reisebedingungen


Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 u.ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Contrast Getaway Adventures Krüger & Hine GbR - im folgenden Text nur "Veranstalter" genannt und dem Reiseteilnehmer.

Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der Reiseausschreibung sind vorrangig und werden bei einer Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt, andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen dem Veranstalter und Ihnen vor.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20%, mindesten 200 Euro des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen an.

Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. 10 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung über den Restbetrag des Reisepreises, welcher 8 Wochen (56 Tage) vor Abreise fällig ist. Bei Reisen, die, 2 Monate vor Reisebeginn gebucht werden, ist der Veranstalter berechtigt, sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen.

Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EURO 76,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein eine Rechnung mit dem Anzahlungsbetrag und dem Restbetrag. Die Anzahlung muss rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum und die Restzahlung 8 Wochen vor Reisebeginn bei uns eingeht.

Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäss und vollständig bei uns ein, und wenn auch nach Mahnung keine Zahlung ihrerseits erfolgt, besteht kein Anspruch auf die Erbringung der Reiseleistung, d.h. der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen und die in Ziff. 5.1 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen. Sollte der Veranstalter, in Namen des Kunden, einen internationalen oder lokalen Flug, eine Versicherung sowie die Buchung eines Hotels vor oder nach der Tour organisieren, muss die Bezahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines erfolgen.




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