|
Seite: 1 2 3 4 5 6 7
Allgemeine Reisebedingungen
Die
Reisebedingungen ergänzen die §§651 u.ff. BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Contrast Getaway Adventures Krüger & Hine GbR - im folgenden Text nur "Veranstalter"
genannt und dem Reiseteilnehmer.
Sie sind auf
der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband)
gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung
anerkannt. Abweichungen in der Reiseausschreibung sind vorrangig und
werden bei einer Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie diese und den
folgenden Text sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit
der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem
Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem
Veranstalter die Annahme erklärt, andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen dem Veranstalter und Ihnen vor.
2. Bezahlung
Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB
erfolgen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des
Sicherungsscheines bitte 20%, mindesten 200 Euro des Reisepreises
innerhalb von 14 Tagen an.
Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. 10 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie
vom Veranstalter eine Rechnung über den Restbetrag des Reisepreises,
welcher 8 Wochen (56 Tage) vor Abreise fällig ist. Bei Reisen, die, 2
Monate vor Reisebeginn gebucht werden, ist der Veranstalter berechtigt,
sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen.
Auch
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Dauert die Reise
nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EURO 76,- nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Sie
erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein eine
Rechnung mit dem Anzahlungsbetrag und dem Restbetrag. Die Anzahlung
muss rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene
Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb 14 Tage nach
Rechnungsdatum und die Restzahlung 8 Wochen vor Reisebeginn bei uns
eingeht.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäss
und vollständig bei uns ein, und wenn auch nach Mahnung keine Zahlung
ihrerseits erfolgt, besteht kein Anspruch auf die Erbringung der
Reiseleistung, d.h. der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen und
die in Ziff. 5.1 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Sollte der Veranstalter, in Namen des Kunden, einen internationalen
oder lokalen Flug, eine Versicherung sowie die Buchung eines Hotels vor
oder nach der Tour organisieren, muss die Bezahlung sofort nach Erhalt
des Sicherungsscheines erfolgen.
|